Immobilienreform im Erzbistum Hamburg

Hier finden Sie weitere Informationen zur anstehenden „Immobilienreform“ im Erzbistum Hamburg. Eine Einteilung in Primär- und Sekundärimmobilien der Gebäude unserer Pfarrei St. Joseph (Kirche mit Gemeindehaus, Pfarrhaus, Schule und Kindergarten) hat bisher noch nicht stattgefunden.

  1. Video von Erzbischof Stefan zur Reform.
  2. Pressemeldung des Erzbistums vom 15. Januar 2021:
    Erzbistum Hamburg: Zukunft sichern, Gebäudebestand verringern Erzbischof Heße unterzeichnet Rahmenordnung für Vermögens- und Immobilienreform
    Für die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg beginnt die Umsetzungsphase. Nach zweijähriger Vorarbeit einer Arbeitsgruppe und Rückmeldungen aus Gremien und Pfarreien hat Erzbischof Stefan Heße eine Rahmenordnung unterzeichnet, die am 25. Januar in Kraft tritt.
    Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Verringerung des Immobilienbestandes in den Pfarreien und auf Bistumsebene. Dabei stehen alle rund 800 Gebäude auf dem Prüfstand. Ziel der Reform ist es, die bilanzielle Überschuldung des Erzbistums zu verringern und wieder finanzielle Freiräume für die Seelsorge zu gewinnen. Außerdem wird es Veränderungen bei den finanziellen Zuweisungen für die Arbeit in den Pfarreien geben.
    In der Präambel der Rahmenordnung heißt es: „Die Lebendigkeit unserer Kirche hängt von den Gläubigen und ihren Beziehungen ab. Strukturen, Institutionen, Finanzen und auch Gebäude sind für das kirchliche Leben stets Mittel zum Zweck. Die Vermögens- und Immobilienreform geht die notwendigen Schritte, um Lasten und Kosten gerade im Immobilienbereich zu minimieren und die Zukunftsgestaltung zu ermöglichen.“
    In einem Begleitschreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum betont der Erzbischof: „Es wird für uns als Kirche in der Diaspora darum gehen, die beste Lösung zu entwickeln, Kooperationen in der Ökumene und Partnerschaften im gesellschaftlichen Umfeld zu gestalten. Dies wird auch einhergehen mit Trauer und Abschied von liebgewonnenen, vertrauten und zur Heimat gewordenen Gebäuden, die von unseren Vorfahren errichtet wurden. Sicher werden dabei auch neue Orte und Weisen gefunden werden, um gastfreundlich zu sein, sich miteinander zu treffen, Gottesdienst zu feiern und einander im Glauben zu stärken.“
    Ab dem Sommer sollen alle rund 800 Immobilien der Pfarreien und des Erzbistums in Primär- und Sekundärimmobilien unterteilt werden. Dieser Entscheidungsprozess soll Ende 2022 abgeschlossen sein.
    Primärimmobilien sind demnach wichtig für die Arbeit der Pfarreien vor Ort und werden auch künftig finanziell berücksichtigt. Sekundärimmobilien sind nicht unbedingt notwendig. Sie sollen entwickelt, verpachtet oder verkauft werden. Der Prozess dieser Unterscheidung geschieht vor Ort in den Pfarreien. Das Ergebnis wird dem Erzbischof zur Entscheidung vorgelegt.
    Vorgaben für die Reduzierung des Immobilienbestandes gibt es nicht. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Instandhaltung der verbleibenden Primärimmobilien künftig und dauerhaft finanziert werden kann.
    Das Geld dafür und für die seelsorgliche Arbeit vor Ort soll ab Januar 2022 in einer Haushaltszuweisung an die Pfarreien zusammengefasst werden. Heute macht das Aufgabenfeld „Pfarreien und pfarreiliche Pastoralangebote“ rund 39 Millionen Euro oder 40 Prozent des Bistumshaushalts aus. Dazu gehören die Gehälter der 330 Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Dienstleistungen der Bistumsverwaltung für die Pfarreien, die direkten Zahlungen an die Pfarreien und die besondere Seelsorge etwa in den muttersprachlichen Gemeinden.
    Der prozentuale Anteil am Gesamthaushalt soll auch künftig gleichbleiben. Er wird aber real durch die sinkenden Kirchensteuereinnahmen geringer werden. Außerdem wird ein pastoraler Innovationsfonds mit jährlich 500.000 Euro ausgestattet.
  3. Meldung aus der Neuen Kirchenzeitung vom 17. Januar 2021
    Immobilienreform beginnt jetzt
    Hamburg (ahü). Die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg nimmt konkrete Formen an. Nach vielen Beratungen in verschiedenen Gremien hat Erzbischof Stefan Heße eine Rahmenordnung in Kraft gesetzt, die an diesem Sonntag (17. Januar) veröffentlicht wird. Die neue Ordnung betrifft unter anderem die Mittelzuweisungen des Bistums an die Pfarreien. Die Vergabe soll nach einem neuen, vereinfachten Schlüssel erfolgen. Die größten Auswirkungen vor Ort wird die diözesane Immobilienreform haben. Ziel ist es, die Zahl kirchlicher Gebäude zu reduzieren, um dadurch die Kosten für Bau, Unterhalt und Instandsetzung zu reduzieren. Die neue Rahmenordnung gibt Regeln vor, nach denen die Pfarreien über ihre Immobilien entscheiden sollen. In einem ersten Schritt soll in jeder Pfarrei eine Kommission einschätzen, welche Kirchen und Gemeindehäuser für die Pastoral nötig sind und welche Gebäude vermietet, verkauft oder anders genutzt werden könnten. Im Zuge der Reform sollen die verbleibenden Häuser und Kirchen in einen guten baulichen Zustand versetzt werden. Hintergrund: Der Erhalt und Investitionsbedarf der Immobilien überfordert die finanziellen Möglichkeiten des Bistums, und die Zahl der Kirchenmitglieder geht zurück. Die Reform steht auch im Zusammenhang mit der pastoralen Ausrichtung als „Kirche in Beziehung“, ein Ergebnis des Erneuerungsprozesses. Über die Einzelheiten der Reform und der Rahmenordnung werden wir in den nächsten Ausgaben berichten.
  4. Präambel zur Rahmenordnung für die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg (RahO-VIR) aus dem Amtsblatt Januar 2021
    Seit November 2016 befindet sich das Erzbistum Hamburg unter dem Leitwort „Herr, erneuere Deine Kirche und fange bei mir an“ in einem Erneuerungsprozess. Dazu sind unter intensiver Beteiligung von Gremien, Pfarreimitgliedern, Gruppen und Einrichtungen bereits ein Pastoraler Orientierungsrahmen (POR) und ein Wirtschaftlicher Orientierungsrahmen (WOR) erarbeitet worden. So soll auch für die Zukunft in der Diaspora des Nordens katholisches Leben ermöglicht werden. Seelsorge und Pastoral stehen aufgrund vielfältiger Veränderungen vor erheblichen Herausforderungen. Zu berücksichtigen sind hierbei u.a. die veränderten Lebensumstände der Menschen in unserem Erzbistum, die zunehmende Säkularisierung, die demographischen Entwicklungen, eine beschleunigte Verringerung der kirchlichen Finanzmittel, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie. Katholiken und Katholikinnen leben in dem Vertrauen, dass Gott die Gaben schenkt, die notwendig sind, um im Norden Deutschlands eine lebendige Kirche zu sein. In den „Zeichen der Zeit“ weist er uns seinen Weg. Die Lebendigkeit unserer Kirche hängt von den Gläubigen und ihren Beziehungen ab. Deswegen legen wir Wert auf die „lebendigen Steine“ und wollen eine Kirche in Beziehung zu Gott und zu den Menschen sein und so unsere missionarische Ausstrahlung entfalten. Strukturen, Institutionen, Finanzen und auch Gebäude sind für das kirchliche Leben stets Mittel zum Zweck.
    Die Vermögens- und Immobilienreform geht die notwendigen Schritte, um Lasten und Kosten gerade im Immobilienbereich zu minimieren und die Zukunftsgestaltung zu ermöglichen. Dazu ist erforderlich, dass in den kommenden Jahren neue Immobilienkonzepte auf der pfarreilichen und der diözesanen Ebene entwickelt werden und der Bestand an Gebäuden auf die aktuellen pastoralen Bedürfnisse angepasst wird. Dieses wird auch Schmerz und Trauer hervorrufen, und doch kann dadurch eine neue Beweglichkeit und Lebendigkeit für die Seelsorge und die Pastoral ermöglicht werden. Auf diese Weise entsteht der Freiraum, eine missionarische Kirche in Beziehung zu sein und den Glauben in Gemeinschaft neu zu leben.
  5. Rahmenordnung für die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg
    Amtsblatt-Januar-2021
  6. Zeitlicher Ablauf